Allgemeine Geschäftsbedingungen der N1 Media GmbH für Werbung auf N1TV
Allgemeine Geschäftsbedingungen der N1 Media GmbH
für Werbung auf N1TV
Stand: 28.02.2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Werbeaufträge auf N1TV sowie allen von der N1 Media GmbH vermarkteten Online- und TV-Plattformen.
Vertragspartner ist die N1 Media GmbH, werbung@n1tv.at.
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des UGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Werbekunden werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Schaltung von Werbung auf N1TV und/oder den digitalen Plattformen der N1 Media GmbH.
Ein Werbeauftrag umfasst insbesondere TV-Spots, Sponsoring, Produktplatzierungen, Online-Banner, Advertorials sowie Sonderwerbeformen.
Angebote der N1 Media GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch erstmalige Veröffentlichung des Werbemittels zustande.
Beauftragt eine Agentur die Schaltung, gilt diese als Vertragspartner, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Übertragung gebuchter Werbeplätze an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der N1 Media GmbH.
4. Online-Werbung
Werbemittel werden für die vereinbarte Laufzeit oder bis zur vereinbarten Anzahl an AdImpressions ausgespielt.
Maßgeblich für die Abrechnung sind die vom Ad-Server der N1 Media GmbH gemessenen Daten.
Werbemittel müssen klar als Werbung erkennbar sein. N1 Media ist berechtigt, Kennzeichnungen wie „Anzeige“, „Werbung“ oder „Sponsored Content“ anzubringen.
5. TV-Werbung
Werbespots werden in Werbeblöcken innerhalb des Programms von N1TV ausgestrahlt.
Gesponserte Sendungen müssen redaktionell unabhängig bleiben, eindeutig als gesponsert gekennzeichnet sein und dürfen keine direkte Kaufaufforderung enthalten.
Produktplatzierungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (AMD-G).
6. Technische Anforderungen
Sendematerial ist spätestens 3 Werktage vor Ausstrahlung bereitzustellen.
Standard-TV-Format:
1080i50
H264 mp4
Audio 320 kb AAC 48 kHz
VBR 32–40 MbitFür verspätet angeliefertes oder technisch ungeeignetes Material übernimmt N1 Media keine Haftung.
7. Werbebeschränkungen
Werbung muss den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem AMD-G, entsprechen.
Unzulässig sind insbesondere Tabakwerbung, verschreibungspflichtige Arzneimittel, irreführende oder diskriminierende Inhalte, Schleichwerbung sowie Inhalte, die Minderjährige gefährden.
N1 Media behält sich das Recht vor, gesetzeswidrige oder ethisch bedenkliche Werbeinhalte abzulehnen.
8. Rechte & Haftung des Werbekunden
Der Werbekunde garantiert, sämtliche erforderlichen Rechte an Bild, Ton, Musik und Text zu besitzen.
Der Werbekunde stellt N1 Media von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Für datenschutzrechtliche Verstöße haftet ausschließlich der Werbekunde.
9. Gewährleistung & Haftung
N1 Media gewährleistet eine branchenübliche technische Ausspielung. Eine 100%ige Erreichbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.
Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Preise & Zahlung
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste von N1 Media.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.
11. Stornierung
Bis 10 Tage vor Kampagnenstart: kostenfrei.
Innerhalb von 10 Werktagen vor Start: 50 % des Auftragsvolumens.
Nach Kampagnenstart: 100 % des Auftragsvolumens.12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Eine weitergehende Nutzung von Nutzerdaten durch den Werbekunden ist unzulässig.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

